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Preise & Lieferbedingungen

Preise und Lieferbedingungen


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  1. Die Überwinterung erfolgt zwischen dem 1.10. und 31.5. zu den u.g. Fixpreisen, unabhängig von der tatsächlichen Standzeit. Der Pflanzendurchmesser wird durch unsere Gärtner berechnet. Dabei wird ein eventueller Rückschnitt vor der Einwinterung und ein mögliches Zusammenbinden der Pflanzen berücksichtigt. Es wird mindestens der Topfdurchmesser berechnet.
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Eingang und Messen der Pflanzen durch unsere Gärtner. Zusatzleistungen, wie Verjüngungs- oder Formschnitt sowie Wurzelschnitt und/oder Umtopfen sind im o.g. Fixpreis nicht enthalten und werden nach Aufwand mit 30 Euro / Std. berechnet.
  3. Pflanzen über 2,50 Metern Höhe werden liegend transportiert. Ab Größe XXL kann ein Transport durch uns nicht garantiert werden. Wir berechnen je Lieferzone unterschiedliche Abhol- und Lieferpreise ab/bis Bordsteinkante zuzüglich einer Frachtvolumenpauschale nach Pflanzengröße. Auf Wunsch und Risiko des Auftraggebers transportieren wir die Pflanzen auch über die Terrasse, durch die Wohnung, vom Balkon. Die Kosten dafür werden nach Zeitaufwand mit 30,- €/Stunde berechnet. Mehrere Anfahrtsstellen pro Auftrag werden nach Aufwand zusätzlich mit 30 Euro / Std. berechnet
  4. Der Überwinterungszeitraum beginnt mit dem Annahmetag (frühestens 1. Oktober) und erstreckt sich bis zur Abholung (spätestens 31. Mai), ohne dass es einer Kündigung bedarf. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist die Firma berechtigt, die Pflanzen wieder beim Auftraggeber abzuliefern bzw. die Abholung durch den Auftraggeber zu fordern.
  5. Für den Fall, dass der Auftraggeber in Annahmeverzug gerät (siehe Vertragszeitraum) ist die Firma berechtigt, die Pflanzen direkt beim Auftraggeber abzugeben. Alternativ erfolgt eine Weiterversorgung und es wird für jeden angefangenen Monat zusätzlich zu den unten genannten Entgelten ein Aufschlag von 50 % des Überwinterungspreises verlangt.
  6. Rechnungsstellung, Zahlung, Vermietungspfandrecht: Die Rechnungsstellung erfolgt im November/Dezember. Die Rechnung ist sofort fällig. Solange der Auftraggeber seine Verpflichtungen zur Zahlung gemäß Rechnungsstellung nicht erbracht hat, steht der Firma ein Vermieterpfandrecht zu. Abweichend von den gesetzlichen Regelungen ist die Firma berechtigt, den Auftraggeber einmalig zur Entgegennahme seiner Pflanzen aufzufordern. Danach ist die Firma berechtigt, den freihändigen Verkauf vorzunehmen und den sich daraus ergebenden Betrag unter Verrechnung des eigenen Entgeltanspruchs und der entstandenen Kosten an den Auftraggeber auszuzahlen.
  7. Haftung und sonstiges: Gefäße können während der Überwinterung veralgen oder verkalken. Eine Reinigung des Gefäßes ist nicht enthalten. Die Überwinterung wird mit größter Sorgfalt ausgeführt. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen werden. Die Haftung wird auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Auf eigenes Risiko angenommene Pflanzen (siehe Punkt 2) werden nicht Anfallenen Überwinterungskosten werden nicht zurückerstattet.
  8. Datenschutz: Die für den Überwinterungsauftrag angegebenen Daten (schriftlich oder online) werden zu diesem Zweck gespeichert und unterliegen unseren allgemeinen Datenschutzbestimmungen unter www.mauch-garten.de/datenschutz
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